Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

(Hausordnung)

Zur Bildung und Erhaltung einer vertrauensvollen Hausgemeinschaft einer vertrauensvollen Hausgemeinschaft haben alle Bewohner des Anwesens Käthe-Kollwitz-Str.2 untereinander Rücksicht zu nehmen, den Hausfrieden streng zu bewahren und insbesondere auch das außerhalb der Zimmer liegende Bauwerk sorgsam und sachgemäß zu behandeln.

Die Hausbewohner verpflichten sich im Übrigen zu Folgendem:

I. Zur Erhaltung der Sauberkeit im Haus:

1. Abfall, Küchenabfälle, Papier, Glas, Aluminium usw. dürfen nur in die hierzu bestimmten Tonnen geleert werden. Im Landkreis Planegg ist man verpflichtet den Müll zu trennen! Dies gilt natürlich auch für dieses Haus. Deshalb muss der Müll getrennt erfasst werden. Glas muss in die Glascontainer in Martinsried entsorgt werden.

2. Der Zugang zu den Apartmentzimmern ist sauber zu halten. Außerhalb der Zimmer darf weder Unrat, noch Möbel oder dergleichen abgestellt werden. Aus den Fenstern darf kein Müll etc. nach Außen geworfen oder geschüttet werden.

3. Für Beschädigungen der Wände bei Anbringen von Gegenständen hat der Mieter die Kosten zu übernehmen. Die Verwendung von Schrauben, Nägeln, Heftzwecken u.a. an Holzwerk, Türen und in den Nasszellen ist nicht gestattet. Die Fußböden in den Zimmern sind mindestens ein Mal wöchentlich zu reinigen. Die Böden im Bereich der Waschbecken sind trocken zu halten.

4. Die Fahrräder dürfen nicht im Haus abgestellt werden (siehe Punkt III. 1.- Ordnung im Anwesen)

5. Im Zimmer und in den Gängen darf Wäsche weder gewaschen noch getrocknet werden. Zum Waschen sind die Waschmaschinen in den Gemeinschaftsküchen zu nutzen, zum Trocknen der Wäschetrockner (gegen Gebühr)

6. Die Toiletten, Duschen und Küchen sind nach der Benutzung unverzüglich zu reinigen. Insbesondere sind die Duschen anschließend mit kaltem, klarem Wasser zu spülen. Die WCs sind nach der Benutzung mit der Klobürste zu reinigen, evtl. Verunreinigungen auf dem WC-Sitz sind zu entfernen. Die Küchen müssen nach der Benutzung mit einem feuchten Lappen gereinigt und anschließend trocken nachgewischt werden.

7. In den Gemeinschaftsbereichen, den Gängen und den Zimmern, herrscht absolutes Rauch- und Alkoholverbot.

II. Zur Erhaltung der Ruhe im Haus:

1. Störende Geräusche sind in jeder Hinsicht zu vermeiden. Radio- und Fernsehgeräte sind in Zimmerlautstärke und bei geschlossenen Fenstern zu betreiben. Türen sind leise zu schließen.

2. Das Abhalten von Gesellschaften darf nur in der Form erfolgen, dass andere Hausbewohner nicht belästigt werden.

3. Zwischen 23:00 Uhr und 06:00 ist absolute Ruhe zu bewahren.

III. Zur Erhaltung der Ordnung im Anwesen:

1 Das Abstellen von Fahrrädern, Mopeds usw. ist nur an den dafür vorgesehenen Fahrradständern erlaubt.

2. Duschen, Waschbecken und WCs dürfen nur zu solchen Zwecken benutzt werden, bei denen die Abwasserleitungen keiner unüblichen Verschmutzung oder Störung ausgesetzt sind. Insbesondere darf kein Unrat in den WCs oder Waschbecken geleert werden.

3. Den heutigen Standards an Umweltschutz in Rechnung zu tragen. Insbesondere sind elektrische Geräte bewusst zu betreiben und wenn kein Bedarf besteht entsprechend auszuschalten. Wasser ist möglichst sparsam zu verwenden.

4. Sämtliche im Haus befindlichen Kochgelegenheiten sind unmittelbar nach Benutzung abzuschalten. Die Mieter verpflichten sich, gegenseitig Sorge dafür zu tragen, dass angeschaltete Kochgelegenheiten abgeschaltet werden. Insbesondere ist es untersagt, während des Kochens die Küche zu verlassen.

5. Störungen und Defekte an Einrichtungsgegenständen – auch der Gemeinschaftseinrichtungen – sind unverzüglich der Hausverwaltung mitzuteilen. Wird eine solche Einrichtung durch unsachgemäße Bedienung beschädigt, haftet der Verursacher für den Schaden.

6. Die Haustüren und die Flurtüren sind immer geschlossen zu halten.